Bonus-Folge: Vortrag „Business der Arbeitsmedizin“

Zusammenfassung der Folge

In dieser ersten Bonusfolge des Arbeitsmedizin-Podcasts gibt es keinen Branchencheck und keinen Prüfungscheck, sondern den Mitschnitt eines Vortrags, den Sascha bei einer Fortbildungsveranstaltung der Ärztekammer Hamburg gehalten hat. Das Thema ist ungewöhnlich für ein medizinisches Format: das Business der Arbeitsmedizin. Es geht darum, wie man seine Karriere und Tätigkeit gestalten kann, entlang der drei großen Tätigkeitsfelder Werksarzt, überbetrieblicher Dienst und Selbstständigkeit. Sascha vergleicht sie offen, spricht Klartext über Gehälter, Preise und Umsätze, gibt Praxiswissen zu Verträgen und Abrechnung weiter und wechselt im zweiten Teil zur Kommunikation im Betrieb, zur Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen und zur Normenhierarchie im Arbeitsschutz. Ein ehrlicher, an vielen Stellen bewusst unbequemer Einblick in die betriebswirtschaftliche Seite des Fachs.

💼 Die drei Tätigkeitsfelder im Vergleich

Werksarzt – Stabilität und Standing. Das prägende Wort ist Stabilität: In einem Großunternehmen sind Grundstrukturen wie Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Vorsorgen immer vorhanden, man optimiert statt aufzubauen. Man hat einen klar definierten Bereich, oft nur einen Ausschnitt eines riesigen Werks. Der Preis dafür ist viel Konzernpolitik: Man muss viele Akteure einbinden (Betriebsrat, Arbeitssicherheit, QM, Umwelt), Veränderungen dauern lange. Die Sprechstunde ist inhaltlich eher eintönig, weil ein Werk nur die Gefährdungen hat, die es hat – dafür ermöglicht die räumliche Nähe zu den Beschäftigten eine ganz andere, kontinuierlichere Begleitung („komm nächste Woche nochmal, bring mir den Befund zurück“), was im überbetrieblichen Dienst kaum möglich ist. Dazu kommen ein festes Team, hohe Wertschätzung und ein spürbares Standing.

Überbetrieblicher Dienst – Breite statt Tiefe. Hier wird viel Grundlagenarbeit geleistet, gerade bei Unternehmen, die neu in die Betreuung kommen. Der große Reiz ist die Variabilität: vormittags Kindergarten, nachmittags Metallbau. Die Sprechstunde ist häufig getaktet, Vorsorgen werden meist nach Preisliste abgerechnet, was Tempo erzeugt. Saschas Appell an diese Gruppe: mehr Initiative, sich auch mit ungewöhnlichen Arbeitsplätzen wirklich auseinanderzusetzen, statt Standardfragebögen unpassend anzuwenden – das wertet das Fach auf. Vorteil gegenüber der Selbstständigkeit: finanzielle Sicherheit (Anstellung, Elternzeit etc.).

Selbstständigkeit – maximale Autonomie, maximale Verantwortung. Der größte Gewinn ist die Autonomie: Man entscheidet allein, wie viel Zeit man in einen Kunden investiert, welche Kunden man annimmt und welche nicht. Der Preis: unzählige Nebenschauplätze – Hygiene, Datenschutz, Software, Geräte, Medizinprodukte, ggf. Personal. Und man muss emotional aushalten, dauerhaft in einer gewissen Rechtsunsicherheit zu operieren, weil man ein Unternehmen nicht komplett „by the book“ führen und gleichzeitig Geld verdienen kann. Sascha selbst hat bewusst keine Angestellten, um sich Steuer- und Sozialversicherungsthemen nicht ans Bein zu binden.

💰 Klartext über Geld

Das erklärte Herzstück des Vortrags: Sascha ist überzeugt, dass Ärztinnen und Ärzte besser verhandeln und mehr verdienen würden, wenn sie ihre Zahlen offenlegten. Alle genannten Ranges stammen aus seinen eigenen Bewerbungsgesprächen oder von Kollegen, denen er vertraut. Die konkreten Zahlen und Kalkulationsgrundlagen (Gehaltsranges der drei Felder, Stundensätze, Anfahrts- und Gerätepauschalen, das Umsatzpotenzial in der Selbstständigkeit) nennt er in der Folge im Detail – wir geben sie hier bewusst nicht schriftlich wieder, weil sie regional stark schwanken (die Zahlen stammen aus dem Raum Augsburg-München, einer wirtschaftlich starken Region) und im Gespräch mit den nötigen Einordnungen versehen sind. Der Kern-Appell bleibt: Redet offener über Preise, dann verhandelt ihr besser.

📄 Verträge und Abrechnung

  • Besorgt euch eine gute Vertragsvorlage. Saschas dringende Empfehlung, für die er auch Geld ausgeben würde: Die Vorlage des VDBW ist deutlich betriebsarztfreundlicher als die Verträge der meisten überbetrieblichen Dienste (Stichworte Ausfallhonorare, Halbtageseinsätze mit Mindest-Stundenansatz, Vororttermine). Alternativ jemanden fragen, der selbstständig ist, ob man seinen Vertrag ansehen darf.
  • Mindesteinsatzzeiten. Sascha arbeitet mit mindestens sechs Stunden pro Jahr (vier für einen Vorort-Termin, zwei für Fragen übers Jahr) und macht darunter keine Regelbetreuung, weil es qualitativ keinen Sinn ergibt. Kunden, die keine Regelbetreuung wollen, verweist er ins Unternehmermodell.
  • Kündigungsfristen im Blick behalten. Üblich sind drei oder sechs Monate zum Jahresende – relevant, wenn man selbstständig Kunden übernehmen will, die noch bei einem überbetrieblichen Dienst sind.
  • Abrechnung nach Preisliste vs. GOÄ. Ein wichtiger, oft übersehener Punkt: Rechnet man Vorsorgen einzeln nach erbrachter Leistung ab, könnte die Firma aus der Rechnung Rückschlüsse auf Diagnosen einzelner Beschäftigter ziehen (z.B. anhand abgerechneter Hepatitis-B-, HIV- oder Hepatitis-C-Titer). Der VDBW sieht darin einen Konflikt mit der Schweigepflicht. Die gelebte Praxis argumentiert, die GOÄ regele das Verhältnis Arzt–Patient, nicht Arzt–Unternehmen, weshalb man in der Preisgestaltung frei sei.

🤝 Kommunikation und Zusammenarbeit

  • Die Gegenseite verstehen. Saschas zentrale Botschaft zur Kommunikation: Vertrauen entsteht, wenn man die Probleme des Gegenübers benennen kann – auch die außerhalb des eigenen Fachs. Wer dem Unternehmer zeigt, dass er die ganze Last (nicht nur den Arbeitsschutz, sondern auch Datenschutz, Bürokratie etc.) sieht, dem hören die Leute zu. Dazu illustriert er mit einem KI-Experiment, wie viele Vorschriften schon eine kleine Firma treffen – und leitet daraus Verständnis dafür ab, warum Unternehmen nicht sofort auf jedes Arbeitsschutzthema anspringen. (Sascha betont, die KI ausschließlich anonymisiert zu nutzen, ohne Klarnamen oder rückführbare Daten.)
  • Mit Entscheidungsträgern sprechen. Die schönste Begehung nützt nichts, wenn man nicht mit denen spricht, die etwas ändern können. Sekretariate haben dabei oft mehr Einfluss, als man denkt, weil sie den Zugang zur Geschäftsführung steuern.
  • Die Beziehung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Am Anfang lernt man einen großen Teil der Beratungsinhalte (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung) von der Sifa – „haltet euch diese Leute warm“. Sascha hält nichts von der oft beschworenen Konkurrenz; man sollte die Sifa nie vor dem Kunden schlechtmachen. Umgekehrt gibt es Felder, in denen der Betriebsarzt gegensteuern sollte: Vorsorgeanlässe (Klassiker: die G25 als Eignungs-, nicht Vorsorgeuntersuchung, die eine Rechtsgrundlage braucht), Infektionsschutz, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (die nach anerkannten Standards und nicht per Bauchgefühl in einer Excel-Tabelle erfolgen sollte) und den Mutterschutz.
  • BGM/BGF wissenschaftlich einordnen. Als Gatekeeper für Psychologen, Physiotherapeuten und BGM-Anbieter sollte man deren Angebote kritisch prüfen können. Saschas Rechercheergebnis: Die Evidenz ist dünn; vieles hält den Qualitätskriterien seriöser Reviews nicht stand. Tendenziell wirken Sekundär- und Tertiärprävention wirtschaftlich besser als Primärprävention, weil der größte Kostenfaktor die Arbeitsunfähigkeit ist und Vorerkrankte das höhere Risiko tragen.
  • Kollegialer Austausch – der Auto-Anruf-Hack. Ein Tipp, den Sascha selbst spät entdeckt hat: Mit Kolleginnen und Kollegen ausmachen, sich auf langen Autofahrten einfach anzurufen – wer nicht kann, geht nicht ran. So entstehen regelmäßig fachliche Gespräche „wie in der Kaffeepause, nur ständig“.

⚖️ Die Normenhierarchie im Arbeitsschutz

Zum Abschluss ordnet Sascha (anhand einer von Milena erstellten Grafik) die Rechtsquellen ein, an denen man sich orientiert. Der gedankliche Startpunkt ist das Grundgesetz mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Daraus leitet sich das Arbeitsschutzgesetz ab, daraus die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), daraus die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) – und ganz unten stehen die Empfehlungen (z.B. DGUV-Empfehlungen). Zentrale Unterscheidung: Regeln (technische Regeln, DGUV-Regeln, AMR) haben Vermutungswirkung – hält man sich daran, gilt man als rechtssicher; weicht man ab, muss man das gleichwertige Schutzniveau begründen. Empfehlungen dagegen haben nicht einmal Vermutungswirkung. Sascha spitzt zu: In der Praxis beraten wir vermutlich häufiger, dass ein Arbeitgeber eine AMR ignorieren kann (etwa bei der Impfkostenübernahme, im Widerspruch zu mehreren AMR der 6er-Reihe), als dass wir je eine Empfehlung ignoriert haben – wobei die haftungsrechtlichen Folgen einer nicht befolgten Empfehlung bis heute juristisch ungeklärt sind.

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