Betriebsärztliche Betreuung für Produktionsbetriebe in Augsburg

Begehung, ASA-Sitzung und Vorsorgen bei Ihnen im Betrieb, auf Wunsch in der Früh- oder Spätschicht.

Dr. med. Sascha Höges in Warnweste in einer Produktionshalle, KI-bearbeitetes Porträt

Betriebsärztliche Betreuung ist Pflicht ab dem ersten Beschäftigten. Als Facharzt für Arbeitsmedizin liegt mein Schwerpunkt auf Produktionsbetrieben mit 50 bis 200 Beschäftigten im Umkreis von 45 Minuten um Augsburg. Ich führe alle Begehungen, ASA-Sitzungen und Vorsorgen selbst durch. Sie haben einen Ansprechpartner, einen Jahresplan und eine Dokumentation, die Sie der Berufsgenossenschaft vorlegen können.

Für wen ist das

  • Die Berufsgenossenschaft hat eine Begehung angekündigt und Ihre Betreuung ist nicht oder nur lückenhaft nachweisbar.
  • Ihre bisherige Betreuung endet, ist nicht mehr erreichbar oder Sie suchen nach Alternativen zu Ihrer aktuellen betriebsärztlichen Betreuung.
  • Ihr Betrieb wächst über 50 Beschäftigte oder ein neuer Standort entsteht.
  • Sie brauchen eine belastbare Zahl für das Budget, bevor Sie sich entscheiden.

So läuft es ab

Rückruf in 24 Stunden

Sie schreiben oder rufen an. Ich rufe innerhalb eines Werktags zurück und wir klären Betriebsgröße, Branche und Ihre Situation. Nach dem Gespräch wissen Sie, welche Betreuung Ihr Betrieb braucht.

Termin in Ihrem Betrieb

Bei 8 von 10 Anfragen komme ich vor dem Angebot zu Ihnen. Ich sehe die Produktion, den möglichen Untersuchungsraum und die vorhandene Dokumentation. Sie lernen mich kennen, bevor Sie unterschreiben.

Angebot als Jahrespauschale

Sie erhalten einen Preis für das ganze Jahr, Anfahrten enthalten. Wenn es eilt, liegt das Angebot innerhalb von 24 Stunden vor.

Erstbegehung mit Protokoll

Bei der Betriebsbegehung erfasse ich Gefährdungen, Vorsorgeanlässe und den Stand der Gefährdungsbeurteilung. Sie erhalten den Terminplan für das Jahr.

Betreuung im Betrieb

Vorsorgen und Untersuchungen finden in Ihrem Betrieb statt, auf Wunsch in der Früh- oder Spätschicht. Für Einzelfälle, Neueinstellungen und Nachuntersuchungen steht meine Praxis in Gersthofen zur Verfügung.

Bei Ihnen muss es noch schneller gehen?

Manche Situationen dulden keinen Aufschub: Die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht hat sich angekündigt. Die Behörde war bereits da und hat eine Frist gesetzt. Ein Audit steht an und die betriebsärztliche Betreuung muss nachweisbar sein. Beschäftigte melden gesundheitliche Beschwerden am Arbeitsplatz und Sie brauchen jetzt eine ärztliche Einschätzung.

Dafür biete ich als Zusatzleistung eine Erstbegehung innerhalb von 14 Tagen an, in den Randzeiten oder am Wochenende. Sie haben danach einen schriftlich bestellten Betriebsarzt, ein Begehungsprotokoll und einen Maßnahmenplan in der Hand.

Das ist enthalten

Die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 besteht aus der Grundbetreuung (feste Einsatzzeit je Beschäftigtem) und der betriebsspezifischen Betreuung. Die Jahrespauschale deckt die Grundbetreuung ab:

  • Betriebsbegehungen mit Protokoll und Handlungsempfehlungen, die Sie umsetzen können
  • Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung, auch für Mutterschutz und psychische Belastung
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss, Pflicht ab 21 Beschäftigten nach § 11 ASiG)
  • Beratung von Geschäftsführung, Personalleitung und Führungskräften, per Telefon und E-Mail erreichbar
  • Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe
  • Festlegung der Vorsorgeanlässe nach ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge)
  • Dokumentation der Betreuung für Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht, in Ihrer eigenen Cloud statt im Aktenordner

Zusätzlich in Ihrem Betrieb, nach tatsächlichem Bedarf: arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen wie die G25 für Staplerfahrer.

Was über die Grundbetreuung hinausgeht

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Nach sechs Wochen Krankheit in zwölf Monaten sind Sie zum BEM verpflichtet. Ich bringe die medizinische Seite ein.

Das BEM ist für Beschäftigte freiwillig und für Sie ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres Pflicht (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Ich unterstütze Sie beim Einladungsschreiben, das Zweck, Freiwilligkeit und Datenschutz erklärt, nehme auf Wunsch am BEM-Gespräch teil und kläre mit der betroffenen Person, welche Tätigkeiten aus medizinischer Sicht gehen und welche nicht. Sie erhalten ein Leistungsbild ohne Diagnosen und einen Vorschlag für die Rückkehr, etwa eine stufenweise Wiedereingliederung oder eine Anpassung des Arbeitsplatzes.

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF): Gesundheitstag in der Halle, Rückenschule an der Linie, Programme für Schichtarbeit. Bausteine, die Sie einzeln buchen.

Was Ihr Betrieb braucht, ergibt sich aus den Vorsorgen und der Begehung: Rückenbeschwerden in der Kommissionierung, Schlafprobleme in der Nachtschicht, Hautprobleme an der Waschanlage. Daraus baue ich Angebote, die zu Ihren Schichtzeiten passen, vom Gesundheitstag über Rückenschule und Ernährungsberatung bis zu Programmen für Schichtarbeit und Stress. Bis zu 600 € je Beschäftigtem und Jahr sind dafür steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG), Krankenkassen fördern zertifizierte Maßnahmen. Jeder Baustein kommt mit Angebot vorab.

Mutterschutz: Die Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz muss für jeden Arbeitsplatz vorliegen, bevor jemand schwanger ist. Ich mache sie mit Ihnen.

Das Mutterschutzgesetz verlangt für jede Tätigkeit eine Beurteilung, ob und wie eine schwangere oder stillende Frau sie ausüben kann, unabhängig davon, ob gerade jemand schwanger ist (§ 10 MuSchG). Meldet sich eine Schwangerschaft, folgt die individuelle Beurteilung: Welche Gefährdungen bestehen, was lässt sich umgestalten, wo ist ein Beschäftigungsverbot nötig. Ich erstelle beides mit Ihnen, berate die Beschäftigte zu Immunstatus und Tätigkeit und dokumentiere das Ergebnis für die Gewerbeaufsicht.

Notfalltraining: Ersthelfer, AED und Notfallplan. Als Notarzt trainiere ich Ihr Team an den Handgriffen, die im Ernstfall zählen.

Zwischen dem Ersthelferkurs und dem echten Notfall liegen oft Jahre. Ich übe mit Ihren Ersthelfern die Situationen, die in Ihrem Betrieb wahrscheinlich sind, mit Übungspuppe und AED-Trainer in Ihrer Halle, und prüfe mit Ihnen Notfallplan, Erste-Hilfe-Material und Rettungswege.

Was betriebsärztliche Betreuung kostet

Die betriebsärztliche Betreuung rechne ich als Jahrespauschale ab, Anfahrten enthalten. Grundlage ist die Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2: je nach Branche 0,5, 1,5 oder 2,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Zwei Angaben genügen für Ihren Kostenrahmen: Branche und Beschäftigtenzahl.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Beschäftigten ist ein Betriebsarzt Pflicht?

Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 gelten für alle Betriebe. Bis 50 Beschäftigte können Sie die Pflicht alternativ über das Unternehmermodell Ihrer Berufsgenossenschaft erfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?

Die Grundbetreuung ist die feste Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr. Die betriebsspezifische Betreuung kommt hinzu, wenn Ihr Betrieb besondere Anlässe hat, zum Beispiel neue Anlagen, Gefahrstoffe oder Umbauten. Ihren Umfang legen wir bei der Erstbegehung fest.

Wie oft kommt der Betriebsarzt in den Betrieb?

Mehrmals im Jahr. Wie oft genau, ergibt sich aus der Einsatzzeit Ihrer Branche und den Vorsorgeanlässen. Den Terminplan erhalten Sie nach der Erstbegehung.

Wie läuft der Wechsel der betriebsärztlichen Betreuung ab?

Sie kündigen die bestehende Betreuung fristgerecht und bestellen mich schriftlich als Betriebsarzt. Bei Bedarf übernehme ich vorhandene Vorsorgebescheinigungen und Begehungsprotokolle in die neue Dokumentation. Die laufenden Vorsorgefristen bleiben erhalten.

Wie schnell kann es losgehen?

Rückruf innerhalb von 24 Stunden, Angebot auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden, Erstbegehung nach Terminabsprache. Wenn die Berufsgenossenschaft einen Termin gesetzt hat, biete ich als Zusatzleistung eine Erstbegehung innerhalb von 14 Tagen an, in den Randzeiten oder am Wochenende.

Kontakt

Schildern Sie Ihre Situation in drei Sätzen. Ich rufe innerhalb von 24 Stunden zurück und sage Ihnen, wie der Einstieg in Ihrem Betrieb aussieht.

Telefon: 0821 29974133 · E-Mail: hallo@sascha-hoeges.de