Betriebsärztliche Betreuung für Produktionsbetriebe in Augsburg

Begehung, ASA-Sitzung und Vorsorgen bei Ihnen im Betrieb, auf Wunsch in der Früh- oder Spätschicht.

Dr. med. Sascha Höges, Facharzt für Arbeitsmedizin, Betriebsarzt in Augsburg

Betriebsärztliche Betreuung ist Pflicht ab dem ersten Beschäftigten. Als Facharzt für Arbeitsmedizin übernehme ich sie für Produktionsbetriebe mit 50 bis 200 Beschäftigten und führe Begehungen, ASA-Sitzungen und Vorsorgen selbst durch. Sie haben einen Ansprechpartner, einen Jahresplan und eine Dokumentation, die Sie der Berufsgenossenschaft vorlegen können.

Für wen ist das

  • Die Berufsgenossenschaft hat eine Begehung angekündigt und Ihre Betreuung ist nicht oder nur lückenhaft nachweisbar.
  • Ihre bisherige Betreuung endet, ist nicht mehr erreichbar oder Sie suchen nach Alternativen zu Ihrer aktuellen betriebsärztlichen Betreuung.
  • Ihr Betrieb wächst über 50 Beschäftigte oder ein neuer Standort entsteht.
  • Sie brauchen eine belastbare Zahl für das Budget, bevor Sie sich entscheiden.

So läuft es ab

Rückruf in 24 Stunden

Sie schreiben oder rufen an. Ich rufe innerhalb eines Werktags zurück und wir klären Betriebsgröße, Branche und Ihre Situation. Nach dem Gespräch wissen Sie, welche Betreuung Ihr Betrieb braucht.

Termin in Ihrem Betrieb

Bei 8 von 10 Anfragen komme ich vor dem Angebot zu Ihnen. Ich sehe die Produktion, den möglichen Untersuchungsraum und die vorhandene Dokumentation. Sie lernen mich kennen, bevor Sie unterschreiben.

Angebot als Jahrespauschale

Sie erhalten einen Preis für das ganze Jahr, Anfahrten enthalten. Wenn es eilt, liegt das Angebot innerhalb von 24 Stunden vor.

Erstbegehung mit Protokoll

Bei der Betriebsbegehung erfasse ich Gefährdungen, Vorsorgeanlässe und den Stand der Gefährdungsbeurteilung. Sie erhalten ein Protokoll mit Handlungsempfehlungen und den Terminplan für das Jahr.

Betreuung im Betrieb

Vorsorgen und Untersuchungen finden in Ihrem Betrieb statt, auf Wunsch in der Früh- oder Spätschicht. Für Einzelfälle, Neueinstellungen und Nachuntersuchungen steht meine Praxis in Gersthofen zur Verfügung. Nach jedem Termin liegt die Dokumentation in Ihrer eigenen Cloud, nicht im Aktenordner.

Bei Ihnen muss es noch schneller gehen?

Manche Situationen dulden keinen Aufschub: Die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht hat sich angekündigt. Die Behörde war bereits da und hat eine Frist gesetzt. Ein Audit steht an und die betriebsärztliche Betreuung muss nachweisbar sein. Beschäftigte melden gesundheitliche Beschwerden am Arbeitsplatz und Sie brauchen jetzt eine ärztliche Einschätzung.

Dafür biete ich als Zusatzleistung eine Erstbegehung innerhalb von 14 Tagen an, in den Randzeiten oder am Wochenende. Sie haben danach einen schriftlich bestellten Betriebsarzt, ein Begehungsprotokoll und einen Maßnahmenplan in der Hand.

Das ist enthalten

Die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 besteht aus der Grundbetreuung (feste Einsatzzeit je Beschäftigtem) und der betriebsspezifischen Betreuung. Die Jahrespauschale deckt die Grundbetreuung ab:

  • Betriebsbegehungen mit Protokoll und Handlungsempfehlungen, die Sie umsetzen können
  • Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung, auch für Mutterschutz und psychische Belastung
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss, Pflicht ab 21 Beschäftigten nach § 11 ASiG)
  • Beratung von Geschäftsführung, Personalleitung und Führungskräften, per Telefon und E-Mail erreichbar
  • Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe
  • Festlegung der Vorsorgeanlässe nach ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge)
  • Dokumentation der Betreuung für Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht
  • Ein fester Ansprechpartner: Facharzt für Arbeitsmedizin, kein Wechsel im Laufe des Jahres

Zusätzlich in Ihrem Betrieb, nach tatsächlichem Bedarf: arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen wie die G25 für Staplerfahrer.

Was in Ihrer Branche dazukommt, zum Beispiel Lärm, Schweißrauch und Hautschutz in der Metallverarbeitung, steht auf der Seite Betriebsarzt für Metallverarbeitung.

Was betriebsärztliche Betreuung kostet

Die betriebsärztliche Betreuung rechne ich als Jahrespauschale ab, Anfahrten enthalten. Grundlage ist die Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2: je nach Branche 0,5, 1,5 oder 2,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Zwei Angaben genügen für Ihren Kostenrahmen: Branche und Beschäftigtenzahl.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Beschäftigten ist ein Betriebsarzt Pflicht?

Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 gelten für alle Betriebe. Bis 50 Beschäftigte können Sie die Pflicht alternativ über das Unternehmermodell Ihrer Berufsgenossenschaft erfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?

Die Grundbetreuung ist die feste Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr. Die betriebsspezifische Betreuung kommt hinzu, wenn Ihr Betrieb besondere Anlässe hat, zum Beispiel neue Anlagen, Gefahrstoffe oder Umbauten. Ihren Umfang legen wir bei der Erstbegehung fest.

Wie oft kommt der Betriebsarzt in den Betrieb?

Mehrmals im Jahr. Wie oft genau, ergibt sich aus der Einsatzzeit Ihrer Branche und den Vorsorgeanlässen. Den Terminplan erhalten Sie nach der Erstbegehung.

Wie läuft der Wechsel der betriebsärztlichen Betreuung ab?

Sie kündigen die bestehende Betreuung fristgerecht und bestellen mich schriftlich als Betriebsarzt. Bei Bedarf übernehme ich vorhandene Vorsorgebescheinigungen und Begehungsprotokolle in die neue Dokumentation. Die laufenden Vorsorgefristen bleiben erhalten.

Kontakt

Schildern Sie Ihre Situation in drei Sätzen. Ich rufe innerhalb von 24 Stunden zurück und sage Ihnen, wie der Einstieg in Ihrem Betrieb aussieht.

Telefon: 0821 29974133 · E-Mail: hallo@sascha-hoeges.de