Unternehmermodell oder Regelbetreuung: Was passt zu Ihrem Betrieb?
Bis 50 Beschäftigten haben Sie die Wahl. Fünf Fragen, dann wissen Sie, was zu Ihnen passt.

Jeder Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten braucht eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Bis 50 Beschäftigte dürfen Sie wählen: Regelbetreuung mit fester Einsatzzeit oder Unternehmermodell, bei dem Sie den Arbeitsschutz selbst organisieren und Fachleute nach Bedarf holen. Ab 51 Beschäftigten entfällt die Wahl.
Selbsttest: Welches Modell passt zu Ihnen?
Passt das Unternehmermodell zu Ihrem Betrieb?
Fünf Fragen, etwa eine Minute. Der Selbsttest ersetzt kein Gespräch; er zeigt, welches Modell nach Ihren Angaben näher liegt.
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Kurz erklärt: Was ist das Unternehmermodell?
Bis 50 Beschäftigte können Sie im Unternehmermodell Ihren Arbeitsschutz selbst in die Hand nehmen. Die DGUV Vorschrift 2 nennt es alternative bedarfsorientierte Betreuung: Statt fester Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit organisieren Sie als Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Erste Hilfe selbst. Die Grundlage dafür lernen Sie im Motivations- und Fortbildungsseminar Ihrer Berufsgenossenschaft, das Sie einmal absolvieren und regelmäßig auffrischen. Betriebsarzt und Fachkraft brauchen Sie trotzdem: Beide müssen schriftlich benannt sein, und Sie holen sie, wenn ein Anlass es erfordert, etwa bei Vorsorgen, neuen Anlagen oder Gefahrstoffen. Anerkannt ist das Modell erst, wenn Seminar, Benennung und Dokumentation zusammenkommen; die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt in jedem Fall bei Ihnen.
Unternehmermodell und Regelbetreuung im Vergleich
| Unternehmermodell | Regelbetreuung | |
|---|---|---|
| Aufwand für Arbeitsschutz-Organisation | Intern | Extern |
| Ihr Zeitaufwand | ●●● | ●○○ |
| Feste Betriebsarzt-Termine | ✗ | ✓ |
| Betriebsarzt nötig | ✓ | ✓ |
| Fachkraft für Arbeitssicherheit nötig | ✓ | ✓ |
| Seminar der Berufsgenossenschaft | ✓ | ✗ |
Was für welches Modell spricht
Unternehmermodell
- Schlanke Kostenbasis. Sie zahlen die Benennung und holen Fachleute nur bei Bedarf dazu.
- Sie kennen Ihren Betrieb am besten. Als Arbeitgeber haben Sie täglich Arbeitsschutz-Begehung.
- Wissen, das im Haus bleibt. In den Seminaren Ihrer Berufsgenossenschaft lernen Sie, worauf es bei Ihren Tätigkeiten ankommt.
- Passt zu überschaubaren Gefährdungen. Wo wenige Risiken bestehen, braucht es oft keine feste Einsatzzeit im Kalender.
- Ein Arzt am Telefon, wenn es drauf ankommt. Als benannter Betriebsarzt bin ich für Ihre Fragen erreichbar.
- Ihr Update viermal im Jahr. Neuerungen und fällige Pflichten kommen per E-Mail zu Ihnen, statt dass Sie danach suchen.
Regelbetreuung
- Kopf frei fürs Geschäft. Sie kümmern sich um Aufträge, ich um Vorschriften im Arbeitsschutz.
- Keine Seminare, keine Fortbildungspflicht. Ihr Kalender bleibt frei.
- Der geübte Blick eines Facharztes. Ich sehe an Ihren Arbeitsplätzen, was im Alltag übersehen wird.
- Richtig bei Lärm, Gefahrstoffen und Stapler. Je mehr Gefährdungen, desto mehr zählt die fachliche Einschätzung.
- Ein fester Ansprechpartner für alle. Geschäftsführung, Führungskräfte und Beschäftigte wissen, an wen sie sich wenden.
- Mitwachsen ohne Wechsel. Ab 51 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung ohnehin; wer wächst, spart sich die Umstellung.
Rechenbeispiel: Betrieb mit 25 Beschäftigten
Ein Handwerksbetrieb mit 25 Beschäftigten in Betreuungsgruppe II zahlt in der Regelbetreuung eine Jahrespauschale von 1.299 €, Anfahrten enthalten. Im Unternehmermodell sind es 299 € im Jahr für die Benennung, im ersten Jahr zusätzlich die Einstiegspauschale von 500 €, die auf Vorsorgen und Beratung angerechnet wird. Dazu kommt Ihre Zeit für Seminar und Organisation. Vorsorgen und Untersuchungen kommen in beiden Modellen nach Preisliste hinzu.
Häufige Fragen zur Entscheidung
Darf ich zwischen den Modellen wechseln?
Ja, solange Ihr Betrieb unter 51 Beschäftigten bleibt. Der Wechsel ins Unternehmermodell setzt das Seminar Ihrer Berufsgenossenschaft voraus; zurück in die Regelbetreuung geht es jederzeit.
Brauche ich im Unternehmermodell trotzdem einen Betriebsarzt?
Ja. Die Berufsgenossenschaft erkennt das Modell nur an, wenn Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit benannt sind. Diese Benennung übernehme ich; siehe Unternehmermodell.
Was kostet das Seminar der Berufsgenossenschaft?
Das ist je nach Berufsgenossenschaft unterschiedlich, bei vielen Trägern für Mitgliedsbetriebe kostenfrei. Die verbindliche Auskunft gibt Ihre eigene Berufsgenossenschaft.
Was passiert, wenn mein Betrieb auf 51 Beschäftigte wächst?
Dann gilt die Regelbetreuung mit fester Einsatzzeit. Den Übergang übernehme ich, ohne dass Sie den Betriebsarzt wechseln müssen.
Wer haftet für den Arbeitsschutz?
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt in beiden Modellen beim Arbeitgeber. Im Unternehmermodell übernehmen Sie zusätzlich die Organisation.
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