Mutterschutz im Unternehmen – Sicherheit, Gesundheit & Rechtssicherheit
Mutterschutz im Unternehmen – Sicherheit, Gesundheit & Rechtssicherheit
Fachärztliche Beratung für Arbeitgeber und Beschäftigte in Augsburg und Umgebung
Verfügbar ab 2026
Bitte beachten Sie: Alle arbeitsmedizinischen Dienstleistungen sind erst im Laufe des Jahres 2026 verfügbar. Ich freue mich aber, schon heute mit Ihnen in Kontakt zu kommen.
Der Mutterschutz ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Er schützt werdende und stillende Mütter vor Gefährdungen am Arbeitsplatz und sorgt dafür, dass Schwangerschaft und Beruf bestmöglich miteinander vereinbar sind.
Als Betriebsarzt unterstütze ich Unternehmen im Großraum Augsburg dabei, den Mutterschutz rechtssicher, strukturiert und praxisnah umzusetzen – vom Erstgespräch bis zur individuellen Gefährdungsbeurteilung.
Mutterschutz im Unternehmen – Sicherheit, Gesundheit & Rechtssicherheit
Fachärztliche Beratung für Arbeitgeber und Beschäftigte in Augsburg und Umgebung
Der Mutterschutz ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Er schützt werdende und stillende Mütter vor Gefährdungen am Arbeitsplatz und sorgt dafür, dass Schwangerschaft und Beruf bestmöglich miteinander vereinbar sind.
Als Betriebsarzt unterstütze ich Unternehmen im Großraum Augsburg dabei, den Mutterschutz rechtssicher, strukturiert und praxisnah umzusetzen – vom Erstgespräch bis zur individuellen Gefährdungsbeurteilun

Ablauf des Mutterschutzverfahrens im Betrieb
Auch ohne Schwangerschafts-Meldung muss für alle alle Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz erstellt werden.
Die Beschäftigte informiert den Arbeitgeber oder legt eine ärztliche Bescheinigung vor.
Mit Unterstützung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird die anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz durchgeführt.
Je nach Anforderungen des Arbeitsplatzes wird eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchgeführt. Dies ist vor allem bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (Kinderbetreuung, Gesundheitswesen) sinnvoll.
Ja nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, sowie der arbeitsmedizinischen Einschätzung, werden Maßnahmen abgeleitet. Diese können eine Anpassung der Tätigkeiten, ein betriebliches Beschäftigungsverbot, oder ein Teilbeschäftigungsverbot beinhalten.
Die Schwangerschaft, sowie das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, müssen dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden.
Allgemeine Regelungen des Mutterschutzgesetzes, wie zum Beispiel Arbeitszeitbeschränkungen, müssen immer umgesetzt werden.
Meine Leistungen im Bereich Mutterschutz
Ich unterstütze Unternehmen dabei, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und gleichzeitig individuelle Lösungen für die betroffene Mitarbeiterin zu entwickeln.
IIch überprüfe den Arbeitsplatz systematisch in Bezug auf:
- körperliche Belastungen
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Biostoffen
- physikalische Einwirkungen (Hitze, Kälte, Lärm, Vibration)
- Infektionsrisiken
- Nacht-, Schicht- oder Mehrarbeit
- psychische Belastungen
- ergonomische Anforderungen
Ziel ist eine klare Beurteilung, ob die Tätigkeit sicher möglich ist oder angepasst werden muss.
UmIm vertraulichen Gespräch kläre ich:
- gesundheitliche Besonderheiten
- Belastungen, die zu vermeiden sind
- Möglichkeiten zur sicheren Weiterarbeit
- sinnvolle Pausen- und Arbeitszeitgestaltung
- Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen
- Hinweise zum Umgang mit Beschwerden während der Schwangerschaft
Bei Bedarf führe ich alle notwendigen Untersuchungen, wie z.B. Antikörper-Titer bei Infektionsgefährdung, durch.
Der Schutz der Mutter und des ungeborenen Kindes steht dabei immer im Mittelpunkt.
Wenn Anpassungen erforderlich sind, erarbeite ich konkrete Empfehlungen:
- ergonomische Verbesserungen
- Anpassung der Tätigkeiten
- Reduktion von körperlichen oder zeitlichen Belastungen
- Ausschluss besonders gefährdender Arbeiten
- Umsetzung auf einen geeigneteren Arbeitsplatz
- vorübergehende organisatorische Änderungen
Eine Beschäftigung ist immer vorrangig gegenüber einem Beschäftigungsverbot.
Falls eine sichere Weiterbeschäftigung trotz aller Maßnahmen nicht gewährleistet werden kann, berate ich Arbeitgeber und Beschäftigte zu:
- betrieblichen Beschäftigungsverboten
- weiterführenden ärztlichen Attesten
- gesetzlichen Grundlagen
- Erstattung bei Mutterschaft und Beschäftigungsverbot (Umlage 2)
Ziel ist eine klare, rechtssichere Entscheidung.
Ich begleite Unternehmen bei allen mutterschutzrelevanten Prozessen:
- Klärung gesetzlicher Vorgaben
- Hilfestellung bei der Dokumentation
- Austausch mit HR und Teamleitung
- Vorbereitung von Arbeitsplatzanpassungen
- Begleitung im weiteren Schwangerschaftsverlauf
Durch eine strukturierte Vorgehensweise werden Unsicherheiten und Missverständnisse vermieden.

Vorteile eines strukturierten Mutterschutzes für Unternehmen
Ein wirksames BEM stärkt sowohl die Gesundheit der Mitarbeitenden als auch den Erfolg Ihres Unternehmens:
- ✔ Rechtssicherheit im gesamten Mutterschutzprozess
- ✔ Schutz von Mutter und Kind
- ✔ klare Abläufe für HR und Führungskräfte
- ✔ transparente und wertschätzende Kommunikation
- ✔ Vermeidung unnötiger Beschäftigungsverbote
- ✔ langfristige Bindung qualifizierter Mitarbeitender
Ein professioneller Mutterschutz zeigt, dass Gesundheit und Wertschätzung im Unternehmen eine zentrale Rolle spielen.

Betreuung direkt bei Ihnen vor Ort
Mutterschutz-Beratung im Raum Augsburg
Ich betreue Unternehmen aller Branchen und Größen in:
Augsburg, Augsburg-Land, Königsbrunn, Gersthofen, Friedberg, Schwabmünchen, Aichach und Umgebung.
Kurze Wege, schnelle Terminvergabe und klare Empfehlungen zeichnen meine arbeitsmedizinische Arbeit aus.
Jetzt Mutterschutz-Beratung anfragen
Ich unterstütze Ihr Unternehmen gerne bei allen Fragestellungen rund um Mutterschutz, Gefährdungsbeurteilung und sichere Weiterbeschäftigung – auch, wenn ich Sie bisher nicht betriebsärztlich betreue.
